Supervision


„Das Schöne am Blick zurück ist die Unabänderbarkeit des Erlebten und die Möglichkeit mit gemachten Erfahrungen das Gegenwärtige zu beeinflussen, um eine strahlende Zukunft zu gestalten.“

Autor unbekannt

 


Definition

Supervision bietet Unterstützung an bei der Bewältigung beruflicher Aufgaben, der Reflexion beruflichen Handelns und der Weiterentwicklung der fachlichen und psychosozialen Kompetenzen. Qualitative Elemente, u.a. der transparente Umgang mit Macht und das Wahren von Unabhängigkeit gegenüber dem beruflichen Umfeld von Kunden und Kundinnen, sind fester Bestandteil von Supervision.

Aufgabe und Zielsetzung

Supervision setzt sich zum Ziel, Lern-, Veränderungs- und Entwicklungsprozesse bei Einzelpersonen, Gruppen und Teams zu begleiten und zu optimieren. Sie arbeitet dabei auf der Wahrnehmungs-, Reflexions- und Handlungsebene. Supervision bezieht immer den Kontext der Gesamtorganisation und die Besonderheiten des Fachgebietes mit ein, in dem die Supervisand/-innen tätig sind.

Die qualitative Verbesserung von Berufsarbeit gehört zu den wichtigen Zielen von Supervision. Sie bearbeitet persönliche und rollenbezogene Aspekte im Spannungsfeld zwischen Stabilität und Wandel.

Auftrag und Setting

Kontraktpartner/-innen in der Supervision sind Einzelpersonen, Gruppen und Teams und ihre jeweiligen Auftrag gebenden für Supervision. Der Kontrakt konkretisiert Beratungsdauer, Beratungsziele, die Leistungen der Supervisorin/des Supervisors und jene der Supervisand/-innen.

Beim Vertragsabschluss bzw. der Klärung der jeweiligen vertraglichen Inhalte sind alle involvierten Vertragsparteien mit einzubeziehen, insbesondere Arbeitgeber/innen von Teams und organisationsinternen Gruppen und Einzelpersonen.

Arbeitsformen 

Einzelsupervision
Gruppensupervision
Teamsupervision
Fallsupervision
Ausbildungs- und Lehrsupervision

 

(Beschreibung bso)

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Kontakt

Mitglied im Berufsverband für Coaching, Supervision und Organisationsberatung BSO